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   VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17   

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https://dejure.org/2018,39118
VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17 (https://dejure.org/2018,39118)
VG Köln, Entscheidung vom 14.03.2018 - 19 L 4416/17 (https://dejure.org/2018,39118)
VG Köln, Entscheidung vom 14. März 2018 - 19 L 4416/17 (https://dejure.org/2018,39118)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7/97 -, BVerwGE 105, 267.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17
    - Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6/06 -, juris; Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36/88 -, juris - die Verletzung dieses - gemäß §§ 71, 73 Abs. 1 SBG IX auch für Beamte geltenden - Beteiligungsrechts lediglich die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich zieht.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17
    - Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6/06 -, juris; Beschluss vom 15.02.1990 - 1 WB 36/88 -, juris - die Verletzung dieses - gemäß §§ 71, 73 Abs. 1 SBG IX auch für Beamte geltenden - Beteiligungsrechts lediglich die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich zieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2011 - 6 B 1448/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Rücknahme einer

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2018 - 19 L 4416/17
    Es genügt daher eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, OVG NRW, Beschluss vom 04.01.2011 - 6 B 1448/10 -, juris m.w.N.
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